Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

Medela-Milchpumpen

News

Musizieren geht auf die Knochen
Musizieren geht auf die Knochen

Immer mit Maß!

Wer viel musiziert, sollte aufpassen: Denn geigen, trompeten und Klavier spielen belasten Sehnen und Gelenke. Vorbeugen tut gut – am besten mit der richtigen Technik und Ausgleichssport.   mehr

Fleischlos essen stört Wachstum nicht
Fleischlos essen stört Wachstum nicht

Kinder vegetarisch ernähren?

Entwarnung für Eltern, die ihren Nachwuchs vegetarisch ernähren möchten. Im Gegensatz zu früheren Vermutungen führt die fleischlose Kost bei Kleinkindern nicht zu Wachstumsstörungen.   mehr

Säureblocker kann Asthma fördern
Säureblocker kann Asthma fördern

Vorsicht bei Atemwegserkrankungen

Säureblocker gelten als gut verträglich. Bei längerfristiger Einnahme drohen allerdings Nebenwirkungen. Insbesondere für Patient*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen kann das problematisch werden.   mehr

Mit Optimismus länger leben
Mit Optimismus länger leben

Schützt Herz und Zellen

Für ein gesundes langes Leben sind nicht nur gute Gene verantwortlich. Man kann auch einiges selbst dafür tun - zum Beispiel sich weniger ärgern.   mehr

Zäpfchen richtig anwenden
Zäpfchen richtig anwenden

Alternative zu normalen Tabletten

Nicht nur bei Kindern ist die Anwendung von rektalen Zäpfchen oft sinnvoll. Leiden Erwachsene etwa an starkem Brechdurchfall, bleiben normale Tabletten nicht lang genug im Magen-Darm-Trakt, um zu wirken.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Sonnen-Apotheke
Inhaberin Melanie Wittenbrock
Telefon 06195/22 66
Fax 06195/27 66
E-Mail sonnen-apotheke-kelkheim@t-online.de